Beratung

Beratung

Als Lebens-, Sozial- und Erziehungsberaterin berate ich Sie in schwierigen Situationen des Alltags. Diese können sehr vielfältig sein. (Trennung, Scheidung, Obsorgestreitigkeiten, Schulden, berufliche Neuorientierung, Partnerschaft, Gesundheit, Sorgen rund um die Kinder, Wohnungslosigkeit, etc).

Ich unterstütze Sie auch gerne beim Vernetzen mit Kompetenzzentren, Behörden oder auch beim Stellen von Anträgen.

Egal welche Rolle ich einnehme, als Coach, als Beraterin oder als Mutmacherin ist es mir immer wichtig, dort zu unterstützen wo es gerade gebraucht wird.

BERATUNG

Klassische Beratung
Erziehungsberatung
Elternberatung (§95, §107)
Angehörigenberatung
Beratung für Gehörlose

Erziehungsberatung

Wir alle haben ja so unsere Vorstellungen wie wir uns den Alltag mit unseren Kindern wünschen. Was jedoch, wenn die Realität nicht mit unseren Idealen übereinstimmt? Wie gehen wir mit diesen unerwünschten Tatsachen um und woher kommen sie? Im Zuge der Erziehungsberatung und Elternbildung biete ich Raum für Reflexion, Bewusstwerdung unserer eigenen Muster und Auseinandersetzung mit unserer Erziehung. In Folge können die Auswirkungen auf die gegenwärtige Situation sichtbar werden und somit auch veränderbar. Jede Veränderung in einem System wirkt sich unweigerlich auch auf alle anderen Beteiligten aus.

 

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung §95 Abs. 1A AußStrG

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Kindesunterhalt…) zu erzielen. In einem einmaligen Termin bekommen Sie Informationen über die typischen Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

 

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach der Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind, die Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese im Alltag auch einzuhalten, kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 Abs.3 Z 1 AußStrG anordnen.

In diesen Beratungen wird die Aufmerksamkeit der Eltern auf das Wohlergehen des Kindes, der Kinder gerichtet.

Sie erhalten Bestätigungen über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

 

Angehörigenberatung

Angehörigenberatung richtet sich an Familienmitglieder, die mit der veränderten Persönlichkeit ihrer Liebsten gut umgehen wollen. Oftmals ergeben sich Veränderungen, die zu Unsicherheit und auch zu Ärger aller Betroffenen führen können. Wer kennt es nicht? Wenn die Eltern, Großeltern oder Tanten und Onkeln plötzlich vergesslich werden, nicht mehr für Ihr Tun Verantwortung übernehmen können, beim Spazieren gehen alle paar Schritte innehalten, die Portionen am Teller immer kleiner werden und Arztbesuche zum Lebensmittelpunkt werden. Was macht das mit den „Jungen?“ Wie gehen Sie damit um? Welche Entscheidungen müssen neu getroffen werden?

 

Coaching und Beratung für Gehörlose 

So wie ich für die strahlenden Augen meiner Klienten brenne, brennt meine Tochter Caroline für das Kommunizieren in Gebärdensprache. So viel Freude entsteht in ihr beim Übersetzen in Gebärdensprache, dass es naheliegt, dies auch in den Coachings und Beratungen als Pilotprojekt anzubieten.

Gemeinsam mit Caroline Klenner unterstütze ich in Zukunft auch jene Menschen beratend, die hörbeeinträchtigt ihren Alltag meistern. Caroline studiert Bildungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Gebärdensprache.